Dot-EU Landrushphase
und Markenrecht:
Der große, teure Irrtum der .eu Domaingrabber
Wie Sie Ihre .eu Domain wieder zurückbekommen
Die Sunriseperioden I + II sollten dazu dienen,
dass Rechteinhaber bevorzugt die Registrierung „ihrer“
Domains beantragen konnten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche
Inhaber von Kennzeichenrechten für sämtliche ihrer Marken,
Firmennamen, Titel u.a. Zeichen von der Beantragung in der Sunriseperiode
Gebrauch gemacht haben.
Der große und teure Irrtum lautet daher,
dass alle Domains, die nach der Sunriseperiode I + II noch frei
sind, rechtlich unbedenklich sind. Die auf Markenrecht ausgerichtete
Kanzlei Prehm & Klare Rechtsanwälte zeigen, wie eine .eu Domain richtig
registriert wird und welche Wege bestehen, um eine unrechtmäßig
durch Dritte registrierte .eu Domain wieder zurück zu bekommen:
Wie
vermeiden Sie teure Markenkonflikte, wenn Sie eine .eu Domain
registrieren wollen ?
Wie
Sie Ihre .eu Domain wieder zurückbekommen ?
Was
sind die Vorteile der Markenanmeldung ?
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Die Kanzlei Prehm und Klare Rechtsanwälte
ist ausgerichtet auf Markenschutz und Markenrecht. Die Anwälte
der Kanzlei haben die Erfahrung mehrerer Hundert erfolgreich durchgeführter
Markenanmeldungen und haben Mandanten bei einer Vielzahl von Markenstreitigkeiten
bei den zuständigen Kennzeichengerichten vertreten. Prominente
und erfolgreich durchgeführte Verfahren durch die Kanzlei
Prehm und Klare, wie der Markenstreit um den 60-Millionen-Euro
Slogan eines führenden, internationalen Auktionshauses
haben dies unter Beweis gestellt.
[i] Nehmen
Sie bei allen Fragen um .eu Domains und Markenrechte Kontakt
zu uns auf.
[i] Hier
erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei: www.markenservice.net
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