.eu Domain und Markenrechte

Anwalt, .eu Domain und Markenrecht

Wie Sie Ihre .eu Domain wieder zurückbekommen:

Wenn Sie als Rechteinhaber feststellen, dass Ihre Domain bereits registriert ist, bieten sich zwei Möglichkeiten der Vorgehensweise:

1. Der Rechteinhaber nutzt das in dem.eu-Vergabeverfahren nachgeschaltete ADR-Verfahren. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Schiedsgerichtsverfahren vor dem Tschechischen Schiedsgerichtshof. Der Antragsteller muss hierbei neben seinen Anwaltskosten die gesamten Kosten für das Schiedsgerichtsverfahren tragen. Schon bei einer Domainstreitigkeit fallen hier reine Verfahrenskosten von EUR 1.990,00-3.990,00 (je nach Besetzung des Schiedsgerichts, 1 oder 3 Schiedsrichter ) zzgl. Anwaltskosten an, die sich in der Regel an den Streitwerten in Kennzeichensachen orientieren dürften. Achtung: Der Ausgang des ADR-Verfahrens ist für beide Parteien nicht bindend und kann daher einer vollen Überprüfung durch die ordentliche Gerichtsbarkeit unterzogen werden.

2. Der Rechteinhaber wendet sich gleich an die ordentliche Gerichtsbarkeit. Für Deutsche Rechteinhaber dürfte aufgrund des vermutlich hohen Gegenstandswertes sogleich das Landgericht zuständig sein. Sofern es sich um marken-, firmenkennzeichen- und titelschutzrechtliche Ansprüche handeln würde, wäre aufgrund der Konzentrationsverordnungen der jeweiligen Bundesländer sofort ein bestimmtes Kennzeichengericht anzurufen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass Rechteinhaber, die gegen einen Domaingrabber aus Deutschland vorgehen wollen, sinnvoller Weise gleich den Weg der ordentlichen Gerichtsbarkeit wählen. Unter bestimmten Voraussetzungen, hat der Rechteinhaber sogar die Möglichkeit bereits jetzt Rechtsschutz über ein einstweiliges Verfügungsverfahren zu erlangen und somit dem Domaingrabber sehr schnell die gute Laune an seinem Fang zu vermiesen.

Sofern sich der Domaingrabber im Ausland „versteckt“ und keine besseren Rechte für dieses Land existieren, wird sich der Anspruchsteller wohl über ein ADR-Verfahren Gehör verschaffen müssen. Abgesehen von der exotischen Wahl des ADR-Panel-Sitzes bleibt der Rechteinhaber bei ADR-Verfahren sogar im Falle des Obsiegens auf erheblichen Kosten sitzen. Dies wäre bei der Verfahrenswahl über die ordentliche Gerichtsbarkeit nicht der Fall, da der Rechteinhaber einen Erstattungsanspruch hätte.

Die Kanzlei Prehm und Klare Rechtsanwälte ist ausgerichtet auf Markenschutz und Markenrecht. Die Anwälte der Kanzlei haben die Erfahrung mehrerer Hundert erfolgreich durchgeführter Markenanmeldungen und haben Mandanten bei einer Vielzahl von Markenstreitigkeiten bei den zuständigen Kennzeichengerichten vertreten. Prominente und erfolgreich durchgeführte Verfahren durch die Kanzlei Prehm und Klare, wie der Markenstreit um den 60-Millionen-Euro Slogan eines führenden, internationalen Auktionshauses haben dies unter Beweis gestellt.
 

[i]  Nehmen Sie bei allen Fragen um .eu Domains und Markenrechte  Kontakt  zu uns auf.

[i]  Hier erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei:  www.markenservice.net

 
Weiter zu:

 
Wie vermeiden Sie teure Markenkonflikte, wenn Sie eine .eu Domain registrieren wollen ?

Was sind die Vorteile der Markenanmeldung ?

------------

.eu Special | Datenschutz | Haftung | Anbieterkennzeichung | Impressum | AGB Recherchen | AGB Mandat  | Info-Seiten: 1  2  3  4  5  6  7  8
Copyright © 1999-2024 Prehm & Klare Rechtsanwälte, Kiel. Keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.